Mittwoch, 19. Mai 2010

Probleme mit denen man nicht rechnet ²...

Stellt euch vor, ihr kauft euch ein Grundstück von der Gemeinde / Stadt.
Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken (warum auch immer) wird von der Stadt aber als ein Grundstück verkauft. Im Vertrag steht, dass die Flurstücke nach dem Bezahlen (Stadt, Notar + Finanzamt) unter einer Flurstücksnummer laufen wird. Der Laie sagt sich hier natürlich: "Pff... mir doch egal... wird schon seine Richtigkeit haben... Behördentum usw..."
Der eingereichte Bauantrag wird daraufhin abgelehnt, weil nach § sowieso Bauvorhaben nur auf einem Flurstück möglich sind... Der Laie denkt: "*#!***!!!!111"
Nüchtern betrachtet wäre das ja alles gar nicht so wild, wenn uns am Anfang jemand darauf aufmerksam gemacht hätte... Warten wir mal ab, ob sich die Bauantragsbearbeiterin mit dem Auszug aus dem Vertrag (wegen Flurstückszusammenlegung) zufrieden gibt oder erst, wenn wir die Grunderwerbssteuer bezahlt haben (wink an das Finanazamt - Wir hätten gerne die Bescheide!!) und der Notar anschließend die Flurstücke zusammengelegt hat.
Ein weiterer "Mecker-" Punkt beim Bauantrag ist, dass keine Bäumchen auf dem Plan eingezeichnet wurden... Pflicht ist laut Bauverordnung, dass wir pro 150m² versiegelter Fläche einen hochstämmigen Baum planzen müssen... Wir haben aber keine 150m² versiegelte Fläche...
Meine bessere Hälfte meinte gestern (etwas leicht ironisch), dass das erste Bauvorhaben zum Üben sei... *g*
Ich für meinen Teil denke noch positiv - immerhin hat die Stadt unseren Bauantrag schon in Bearbeitung...

Nachtrag:
Inzwischen sind wir Baugenehmigt, allerdings mit der Auflage, dass wir erst anfangen dürfen zu bauen, wenn die Flurstücke zusammengelegt wurden. Ich frage mich hierbei wo der Unterschied zum ersten Status sein soll...
Ein heisser Tipp kam vom Notar, dass ich freundlich beim Finanzamt anrufen sollte, damit unsere Bescheide vorgezogen werden. Dem bin ich nachgegangen und habe der Bearbeiterin in der Grunderwerbsstelle gesagt, dass wir ausnahmsweise sehr gerne unsere Steuern bezahlen möchten und siehe da: Unsere Bescheide werden tatsächtlich vorgezogen und sollten in der 21KW / 22KW per Post eintreffen :-)

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