Braucht jemand Fensterbänke?
Die liegen bei uns draussen auf dem Gerüst herum und es sind auch nicht die, die wir ausgesucht hatten. Samstagmittag waren wir nach der Baustellen Inspektion bei Hannover Haus und haben bei Herrn Balzer bescheid gegeben.
Nachtrag:
Herr Balzer scheint alle Hebel in Bewegung gesetzt zu haben, es wurden sehr schnell die neuen und richtigen Fensterbänke geliefert und angebaut.
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Montag, 10. Januar 2011
Mittwoch, 19. Mai 2010
Probleme mit denen man nicht rechnet ²...
Stellt euch vor, ihr kauft euch ein Grundstück von der Gemeinde / Stadt.
Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken (warum auch immer) wird von der Stadt aber als ein Grundstück verkauft. Im Vertrag steht, dass die Flurstücke nach dem Bezahlen (Stadt, Notar + Finanzamt) unter einer Flurstücksnummer laufen wird. Der Laie sagt sich hier natürlich: "Pff... mir doch egal... wird schon seine Richtigkeit haben... Behördentum usw..."
Der eingereichte Bauantrag wird daraufhin abgelehnt, weil nach § sowieso Bauvorhaben nur auf einem Flurstück möglich sind... Der Laie denkt: "*#!***!!!!111"
Nüchtern betrachtet wäre das ja alles gar nicht so wild, wenn uns am Anfang jemand darauf aufmerksam gemacht hätte... Warten wir mal ab, ob sich die Bauantragsbearbeiterin mit dem Auszug aus dem Vertrag (wegen Flurstückszusammenlegung) zufrieden gibt oder erst, wenn wir die Grunderwerbssteuer bezahlt haben (wink an das Finanazamt - Wir hätten gerne die Bescheide!!) und der Notar anschließend die Flurstücke zusammengelegt hat.
Ein weiterer "Mecker-" Punkt beim Bauantrag ist, dass keine Bäumchen auf dem Plan eingezeichnet wurden... Pflicht ist laut Bauverordnung, dass wir pro 150m² versiegelter Fläche einen hochstämmigen Baum planzen müssen... Wir haben aber keine 150m² versiegelte Fläche...
Meine bessere Hälfte meinte gestern (etwas leicht ironisch), dass das erste Bauvorhaben zum Üben sei... *g*
Ich für meinen Teil denke noch positiv - immerhin hat die Stadt unseren Bauantrag schon in Bearbeitung...
Nachtrag:
Inzwischen sind wir Baugenehmigt, allerdings mit der Auflage, dass wir erst anfangen dürfen zu bauen, wenn die Flurstücke zusammengelegt wurden. Ich frage mich hierbei wo der Unterschied zum ersten Status sein soll...
Ein heisser Tipp kam vom Notar, dass ich freundlich beim Finanzamt anrufen sollte, damit unsere Bescheide vorgezogen werden. Dem bin ich nachgegangen und habe der Bearbeiterin in der Grunderwerbsstelle gesagt, dass wir ausnahmsweise sehr gerne unsere Steuern bezahlen möchten und siehe da: Unsere Bescheide werden tatsächtlich vorgezogen und sollten in der 21KW / 22KW per Post eintreffen :-)
Das Grundstück besteht aus zwei Flurstücken (warum auch immer) wird von der Stadt aber als ein Grundstück verkauft. Im Vertrag steht, dass die Flurstücke nach dem Bezahlen (Stadt, Notar + Finanzamt) unter einer Flurstücksnummer laufen wird. Der Laie sagt sich hier natürlich: "Pff... mir doch egal... wird schon seine Richtigkeit haben... Behördentum usw..."
Der eingereichte Bauantrag wird daraufhin abgelehnt, weil nach § sowieso Bauvorhaben nur auf einem Flurstück möglich sind... Der Laie denkt: "*#!***!!!!111"
Nüchtern betrachtet wäre das ja alles gar nicht so wild, wenn uns am Anfang jemand darauf aufmerksam gemacht hätte... Warten wir mal ab, ob sich die Bauantragsbearbeiterin mit dem Auszug aus dem Vertrag (wegen Flurstückszusammenlegung) zufrieden gibt oder erst, wenn wir die Grunderwerbssteuer bezahlt haben (wink an das Finanazamt - Wir hätten gerne die Bescheide!!) und der Notar anschließend die Flurstücke zusammengelegt hat.
Ein weiterer "Mecker-" Punkt beim Bauantrag ist, dass keine Bäumchen auf dem Plan eingezeichnet wurden... Pflicht ist laut Bauverordnung, dass wir pro 150m² versiegelter Fläche einen hochstämmigen Baum planzen müssen... Wir haben aber keine 150m² versiegelte Fläche...
Meine bessere Hälfte meinte gestern (etwas leicht ironisch), dass das erste Bauvorhaben zum Üben sei... *g*
Ich für meinen Teil denke noch positiv - immerhin hat die Stadt unseren Bauantrag schon in Bearbeitung...
Nachtrag:
Inzwischen sind wir Baugenehmigt, allerdings mit der Auflage, dass wir erst anfangen dürfen zu bauen, wenn die Flurstücke zusammengelegt wurden. Ich frage mich hierbei wo der Unterschied zum ersten Status sein soll...
Ein heisser Tipp kam vom Notar, dass ich freundlich beim Finanzamt anrufen sollte, damit unsere Bescheide vorgezogen werden. Dem bin ich nachgegangen und habe der Bearbeiterin in der Grunderwerbsstelle gesagt, dass wir ausnahmsweise sehr gerne unsere Steuern bezahlen möchten und siehe da: Unsere Bescheide werden tatsächtlich vorgezogen und sollten in der 21KW / 22KW per Post eintreffen :-)
Mittwoch, 12. Mai 2010
Probleme mit denen man nicht rechnet....
Wir waren gestern beim Notar für die Grundschuldbestellung. Die Bank möchte natürlich an erster Stelle im Grundbuch stehen. Bei einem Ersterwerb des Grundstücks und Neubau eigentlich nicht so schwierig, oder?
Dachten wir auch, aber:
Die ansässige Gewerkschaft vom Kalibergbau will und muss mit ihrem Bohr- und Schürfrecht (wir wussten bis gestern nicht mal, dass es so etwas gibt) an erster Stelle stehen.
Das war die Aussage unseres Notars dazu.
Wir wussten vor Grundstückskauf, dass unter Tage Stollen durch das Baugebiet verlaufen. Es ist aber nirgendwo geschrieben, dass die Gewerkschaft mit ihrem Bohr- und Schürfrecht an erster Stelle stehen wollen... und davon nicht abrücken; die Bank natürlich auch kein Interesse hat sich mit dem zweiten Rang abzugeben...
Unser Finanzierer Herr Ache kümmert sich nun um das Problem, schaun ma mal wie es so schön auf dem Dorf heißt ;-)
Update:
Juhu, das Problem ist gelöst! Ein großes Lob an Herr Ache!
Frage ist nur, wann irgendwann ist :-)
Dachten wir auch, aber:
Die ansässige Gewerkschaft vom Kalibergbau will und muss mit ihrem Bohr- und Schürfrecht (wir wussten bis gestern nicht mal, dass es so etwas gibt) an erster Stelle stehen.
Hier im Dorf ist es immer schon so gewesen... Ist ja klar, dass die städtische Bank das mal wieder nicht weiß
Das war die Aussage unseres Notars dazu.
Wir wussten vor Grundstückskauf, dass unter Tage Stollen durch das Baugebiet verlaufen. Es ist aber nirgendwo geschrieben, dass die Gewerkschaft mit ihrem Bohr- und Schürfrecht an erster Stelle stehen wollen... und davon nicht abrücken; die Bank natürlich auch kein Interesse hat sich mit dem zweiten Rang abzugeben...
Unser Finanzierer Herr Ache kümmert sich nun um das Problem, schaun ma mal wie es so schön auf dem Dorf heißt ;-)
Update:
Juhu, das Problem ist gelöst! Ein großes Lob an Herr Ache!
Die Bank hat kein Problem mehr, dass das Bohr u. Schürfrecht der Grundschuld im Rang vorgeht.Ausserdem handelt es sich dabei um ein 100 Jahre altes Uralt-Recht, dessen Löschung zu aufwendig sein wird, Sie könnten aber überlegen, ob Sie irgendwann eine Löschung dieses Rechtes beantragen wollen, steht Ihnen frei.Mit Einschränkungen ist hier nicht zu rechnen, da die Gesellschaft nicht mehr aktiv ist.
Frage ist nur, wann irgendwann ist :-)
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